Neustadt a.d. Aisch/München: Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie die Volkshochschule, ermöglichen Weiterbildung und Chancengerechtigkeit. In diesem Bereich hat es zuletzt jedoch viel Verunsicherung gegeben: Einerseits wegen der Beschäftigung bislang selbständiger Dozentinnen und Dozenten, andererseits wegen der Umsatzsteuerpflicht. Diese beiden Problemfelder hätten – jedes für sich – verheerende Auswirkungen auf die Landschaft der Erwachsenenbildung in Bayern und somit auch auf die VHS in den Landkreisen Fürth und Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim.
Ziel eines interfraktionellen Antrags ist es daher, dass Bildungsangebote bezahlbar bleiben und Einrichtungen wie Lehrkräfte nicht überfordert werden. Diesem hat bereits der Landtags-Ausschuss für Bildung und Kultus einstimmig zugestimmt. Der Antrag soll bei nächster Gelegenheit im Plenum beschlossen werden.Der Stimmkreisabgeordnete Werner Stieglitz begrüßt die darin enthaltenen Forderungen: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Dozentinnen und Dozenten langfristig auch freiberuflich in der Erwachsenenbildung tätig sein können und, dass – soweit europarechtlich möglich – Angebote der Erwachsenenbildung von der Umsatzsteuer befreit sind.
Denn folgt man den zuletzt vom Bundessozialgericht verschärften Kriterien, müssten die Einrichtungen der Erwachsenenbildung künftig nahezu alle Dozentinnen und Dozenten sozialversicherungspflichtig anstellen. „Das würde die meisten Einrichtungen überfordern, viele würden vermutlich ihren Betrieb einstellen“, befürchtet Werner Stieglitz. Gleichzeitig ist es auch nicht im Sinne der häufig nebenamtlichen Dozentinnen und Dozenten, für die flexiblere Modelle oftmals die bessere Wahl sind. „Wir wollen, dass die Lehrtätigkeiten weiterhin sowohl in abhängiger Beschäftigung als auch selbstständig ausgeübt werden können“, so Stieglitz weiter.
Auch bei der Umsatzsteuerpflicht ist ein schnelles Handeln des Bundes gefordert. Der Ansatz, Erwachsenenbildung im Rahmen der Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie umsatzsteuerpflichtig und damit um 19 Prozent teurer zu machen, ist fatal. „Volkshochschulkurse erfüllen das Recht des Menschen auf lebenslange Bildung. Sprachkurse, Fortbildungen und Co. müssen für alle bezahlbar bleiben“, betont Werner Stieglitz. Das Bundesfinanzministerium erarbeitet derzeit eine Erläuterung der Vorschriften, die den Interessen der Erwachsenenbildung entgegenkommt. Beim Thema Umsatzsteuer sollte sich also etwas bewegen.
Die Steuerbefreiung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben, soweit es sich nicht um berufliche Bildung handelt. Anlass war die Umsetzung der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Der Bundesfinanzhof hatte festgestellt, dass die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen bisher unzureichend umgesetzt war. Nahezu zeitgleich hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung zur Selbständigkeit von Lehrkräften verschärft. Demnach könnte sich bei Dozentinnen und Dozenten immer öfter eine abhängige Beschäftigung ergeben, selbst bei geringem Stundenumfang.
./. (Ende)