Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim: Mit einer gezielten Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen künftig bei der Beantragung einer Schankerlaubnis entlastet. „Diese Änderung erleichtert auch den Kommunen und Vereinen im Stimmkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim/ Fürth-Land die Organisation von Festen und Märkten spürbar“, freut sich Stimmkreisabgeordneter Werner Stieglitz.
Anträge können zukünftig einfach per E-Mail gestellt werden und bereits nach einer Frist von zwei Wochen (ab vollständiger Antragstellung) gilt die entsprechende Genehmigung automatisch als erteilt. Ist dies der Fall, entfällt auch die Gebühr.Die Neuregelung gilt - pünktlich zum Start der Festsaison - bereits ab 01. Juni 2025 und betrifft insbesondere den vorübergehenden Ausschank von Alkohol auf Volksfesten, Märkten und Vereinsfesten. Bisher war für jede einzelne Veranstaltung eine kostenpflichtige Gestattung erforderlich, obwohl viele Voraussetzungen – etwa zum Umwelt- und Lärmschutz – durch die Veranstaltungsorganisation bereits erfüllt waren. Eine unkomplizierte Antragstellung und ein Verzicht auf langwierige Genehmigungsverfahren schaffen eine deutlichere Entlastung in der Praxis – ohne Abstriche beim Jugendschutz.
„Diese Änderung spart Zeit, Geld und Nerven und zeigt, dass der angekündigte Bürokratieabbau auch vor Ort ankommt“, bekräftigt Werner Stieglitz.
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