München/Neustadt a.d. Aisch: Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen weiterhin verlässlich bei der Umsetzung wichtiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Über die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) werden auch in diesem Jahr zahlreiche Gemeinden und Zweckverbände bei Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finanziell entlastet. Aktuell sowie Mitte dieses Jahres werden die bewilligten Auszahlungsbeträge an die förderberechtigten Kommunen und Zweckverbände ausgezahlt.
„Gerade Kommunen im ländlichen Raum profitieren besonders stark von dieser bayerischen Förderung“, betont der CSU-Landtagsabgeordnete Werner Stieglitz. „Die Sanierung von Kläranlagen, die Erneuerung von Kanalnetzen oder der Bau von Verbundleitungen sind unverzichtbar für den Umwelt- und Gewässerschutz, stellen die Gemeinden aber vor enorme finanzielle Herausforderungen.“Auch im Landkreis Fürth sowie im Landkreis Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim befinden sich derzeit zahlreiche wasserwirtschaftliche Projekte in der Umsetzung oder stehen in den kommenden Jahren an. Die RZWas-Förderung leistet hierbei einen entscheidenden Beitrag, um eine leistungsfähige und zukunftssichere Infrastruktur sicherzustellen.
Für Maßnahmen zur Wasserversorgung erhalten folgende Gemeinden eine Förderung:
Landkreis Fürth:
Markt Roßtal 774.485 Euro
Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim:
Bad Windsheim 400.488 Euro
Burgbernheim 253.938 Euro
Diespeck 288.788 Euro
Dietersheim 326.312 Euro
Gallmersgarten 60.408 Euro
Langenfeld 62.914 Euro
Scheinfeld 186.727 Euro
Folgende Kommunen werden im Rahmen der Härtefallförderung zur Abwasserentsorgung in diesem Jahr berücksichtigt:
Landkreis Fürth:
Roßtal 1 Mio. Euro
Seukendorf 785.623 Euro
Veitsbronn 1 Mio. Euro
Wilhermsdorf 126.735 Euro
Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim:
Burgbernheim 43.290 Euro
Diespeck 1 Mio. Euro
Dietersheim 993.234 Euro
Gallmersgarten 51.408 Euro
Langenfeld 662.638 Euro
Neustadt a.d. Aisch 534.012 Euro
Oberscheinfeld 294.864 Euro
Scheinfeld 936.411 Euro
Um die Kommunen auch weiterhin bei diesen kostenintensiven Aufgaben zu unterstützen, wurden die Förderrichtlinien im vergangenen Jahr verlängert. Zum 1. April 2025 sind die neuen Richtlinien der RZWas 2025 in Kraft getreten. Die bewährte Fördersystematik und das Förderverfahren wurden dabei grundsätzlich beibehalten, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Neu ist unter anderem die gezielte Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit, etwa bei der gemeinsamen Betriebsführung von Anlagen. Damit soll insbesondere kleineren Gemeinden geholfen werden, Synergien zu nutzen und Betriebskosten langfristig zu senken. Zudem wurden die sogenannten Härtefallschwellen angepasst, um Fördermittel schneller auszahlen zu können und Kommunen zeitnah zu entlasten.
Der Freistaat Bayern unterstreicht mit der RZWas-Förderung das Ziel, die hohen Standards der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Bayern dauerhaft zu sichern. Gleichzeitig leisten die geförderten Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zum Gewässer-, Klima- und Ressourcenschutz sowie zur Umsetzung europäischer Umweltvorgaben.
„Die RZWas ist ein starkes Signal an unsere Kommunen“, so Stieglitz abschließend. „Der Freistaat lässt sie bei zentralen Zukunftsaufgaben nicht allein und sorgt dafür, dass auch kommende Generationen von einer intakten Wasserinfrastruktur profitieren können.“
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