Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Sars-CoV-2)

25.05.2022 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Ende Januar 2020 wurde der erste Coronavirus-Fall in Bayern bestätigt. Ganz Deutschland kämpft seither gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2). Auch weiterhin ist die Situation ernst und entwickelt sich dynamisch. Maßnahmen gegen das Virus trifft Bayern daher mit Blick auf das Infektionsgeschehen.

+++02. Juli 2022+++
In vulnerablen Einrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime) gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske. Der Zutritt zu Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen ist nur mit einem negativen PCR-Test oder einem unter Aufsicht durchgeführten negativen Selbsttest (beides nicht älter als 24 Stunden) möglich. Im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske. An Schulen und Kitas gelten keine Sonderregelungen.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske im Innenraum, ein Abstand von mindestens 1,5,Metern zu anderen Personen, Hygieneregeln und das Impfen bleiben weiterhin empfohlen.

+++01. Juli 2022+++
Nach Beschluss der Bundesregierung sind Corona-Tests nicht mehr kostenlos. Doch es gelten Ausnahmen. Wer darf sich weiterhin kostenlos testen lassen? Für wen gelten ermäßigte Testmöglichkeiten? Das Bayerische Gesundheitsministerium hat hierfür eine Übersicht erstellt.

+++25. Mai 2022+++
Um auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst vorbereitet zu sein, baut der Freistaat das Frühwarnsystem gegen Corona aus. Als Teil des Fünf-Punkte-Plans des Bayerischen Gesundheitsministeriums soll das Frühwarnsystem dazu beitragen, besorgniserregende SARA-CoV-2-Virusvarianten noch schneller zu erkennen. Es stützt sich auf drei Module:

1. Verbundprojekt „Bay-VOC“: Die Wissens- und Laborstruktur des Verbundprojekts soll erweitert werden. Es besteht aus einem Netzwerk, in dem die Expertise der gesamten bayerischen Universitätsmedizin sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gebündelt wird.

2. Netzwerk der „Sentinel“-Praxen: Die teilnehmenden Praxen, die möglichst repräsentative Stichproben zur Erfassung des Infektionsgeschehens erheben, sollen von aktuell 58 auf ca. 150 Praxen ausgeweitet und die Anzahl der Proben pro Woche von bislang zwei auf vier erhöht werden.

3. Abwassermonitoring in Bayern: Das Abwassermonitoring soll ausgebaut werden, damit im Abwasser noch effizienter Gensequenzen von SARS-CoV-2 mittels PCR nachgewiesen werden können. Damit kann die Dunkelziffer von Infektionen besser abgeschätzt werden.

Weitere Details zum Ausbau des Corona-Frühwarnsystems können Sie hier nachlesen oder in der Pressemitteilung weiter unten auf dieser Seite.

+++26. April 2022+++

Das Bayerische Kabinett hat heute beschlossen, die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 28. Mai 2022 zu verlängern. Anpassungen wurden in folgenden Punkten beschlossen:

In Schulen und im Bereich der Kinderbetreuung fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Das betrifft anlasslose regelmäßige Testungen ebenso wie Testungen in den Einrichtungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.

+++13. April 2022+++

Ab heute gilt in Bayern die neue Allgemeinverfügung Isolation. Laut dieser verkürzt sich die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig, vorausgesetzt man ist 48 Stunden symptomfrei. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.

+++05. April 2022+++
Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird in Bayern ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen berücksichtigt. Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.

Der Ministerrat hat außerdem die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.

+++29. März 2022+++
Ab dem 3. April 2022 gilt das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz, das nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" zulässt. Für weitergehende Maßnahmen müsste eine Hotspotregelung angewendet werden. Bayern wird also bis einschließlich 30. April 2022 die vom Bund zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpfen.

Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen medizinischer Masken bleiben weiter empfohlen. In bestimmten Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegediensten u.ä. gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. In Schulen und Kitas wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Besucher und Beschäftigte von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen benötigen für den Zugang eine tagesaktuellen Schnelltest.


Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.

+++22. März 2022+++
Marktkaufleute und Schausteller gehören zu einer besonders betroffenen Branche während der Pandemie. Deshalb hat der Ministerrat heute beschlossen, die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Volksfeste auszudehnen. Marktkaufleute und Schausteller, die neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, können künftig für bis zu 10 Monate (bisher 5 Monate) den fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Die Förderung wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Anträge können dem 1. April  gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.

+++15. März 2022+++
Die Infektionszahlen in Bayern steigen wieder. Es ist anzunehmen, dass sich die Lage in den Krankenhäusern in den nächsten Wochen zuspitzen wird. Der Gesetzesentwurf des Bundes, alle Regeln zum 19. März auslaufen zu lassen, ist deshalb für Bayern nicht tragbar. Die vom Bund vorgeschlagene Hotspot-Regelung ist nicht praktikabel.

Das Bayerische Kabinett hat deshalb beschlossen, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen und zum Schutz der Menschen in Bayern die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 2. April zu verlängern. Die bisherigen 2G-, 2G plus- und 3G-Regelungen bleiben im bisherigen Umfang bestehen. Ebenso die Maskenpflicht (FFP2) überall dort, wo sie bisher galt. Änderungen gibt es im Schulbereich: In Grundschulen und Förderschulen entfällt ab dem 21. März die Maskenpflicht am Platz, eine Woche später in den 5. und 6. Klassen. In Schulen und Kitas wird weiterhin regelmäßig getestet. Zugangsbeschränkungen zu vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen) mit tagesaktuellem Schnelltest werden aufrechterhalten.

Wegfallen werden ab dem 19. März Kontaktbeschränkungen, Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen, das Alkoholverkaufs- und Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen und Verpflichtungen zu festen Gruppen in den Kitas.

Außerdem verlängert der Freistaat Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende und es wird eines neues Förderpaket für die Freie Kunst-Szene auf den Weg gebracht. Damit können zum Beispiel Projekte für Gastspiel- und Tourneeauftritte gefördert werden.

In der Pressekonferenz zur Kabinettssitzung bittet der Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann zudem eindringlich darum, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen.

Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.

+++02. März 2022+++

Die aktuellen Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um.

Überall in der Gastronomie und bei Angeboten im Beherbergungswesen, wo 2G galt, gilt ab 4. März 2022 die 3G-Regel.

Öffnen dürfen ab 4. März auch wieder alle Clubs, Diskotheken sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen unter den Bedingungen von 2G plus; also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (beziehungsweise mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.

Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 Prozent der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.

In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.

Alle Details im Überblick finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.

 


Weitere wichtige Infos im Überblick:
Die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 15 Uhr unter 089/122 220 erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen.

Eine Übersicht wichtiger Informationen zum Coronavirus finden Sie hier. Auch die jeweils zuständigen Ministerien informieren auf ihren Seiten, z. B. wenn es um aktuelle Hilfen für die bayerische Wirtschaft (www.stmwi.bayern.de) oder um die wichtigsten Fragen und Antworten zum Virus (www.stmgp.bayern.de) geht.