Wie ein zeitgemäßes Hochschulgesetz oder ein Hochschulinnovationsgesetz gestaltet werden muss, damit jede Hochschule in Bayern ihr je eigenes Profil künftig noch besser entwickeln kann, über diese Grundfrage hat der Ausschuss Wissenschaft und Kunst am vergangenen Mittwoch mit elf Experten aus Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen sowie verschiedenen Verbänden diskutiert.
Wie sollen die Rechtsform und das Zusammenspiel der Gremien (Governance) der Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen künftig geregelt sein ? Welche Statusgruppen sollen künftig über welche Angelegenheiten entscheiden dürfen? Welche Grenzen setzt die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit in Forschung und Lehre?
Einig waren sich die Vertreter der Hochschulen vor allem darin, dass die Hochschulen mehr Flexibilität als bislang benötigen, um in einem weltweit vernetzten und hochkompetitiven Wissenschaftssystem sowie im Wettbewerb um die besten Köpfe erfolgreich mitspielen zu können. Gerade auch für die erfolgreiche Umsetzung der HighTechAgenda des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder sei mehr Handlungsfreiheit bei der Personalrekrutierung nötig.
Einig war man sich jedoch auch darin, dass ein Modell nicht für alle Hochschulen taugt. So haben die kleinen und feinen bayerischen Kunst- und Musikhochschulen ganz andere Bedarfe als die beiden großen Exzellenzuniversitäten oder die eng mit Unternehmen zusammenarbeitenden Technischen Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Es sei daher notwendig, dass die Staatsregierung ein Gesetz mit einem Grundgerüst und verschiedenen Optionen vorlege. Aus diesem Instrumentenkasten müsse sich jede Hochschule dann das richtige Werkzeug aussuchen, um daraus den größtmöglichen Nutzen zu ziehen: für die eigene Institution sowie für die bayerische Wissenschaftslandschaft insgesamt.