Die CSU-Fraktion will Bodenspekulationen in Bayern verhindern und dafür sorgen, dass Agrarflächen im Eigentum von Landwirten und damit für die Landwirtschaft erhalten bleiben. Hintergrund ist, dass mangels anderer attraktiver Anlagemöglichkeiten immer mehr Flächen von Kapitalinvestoren gekauft werden und die Kaufpreise enorm steigen.
Auf Initiative der CSU-Fraktion hat das Bayerische Landwirtschaftsministerium dazu ein Expertengutachten unter dem Motto „Bauernland in Bauernhand“ in Auftrag gegeben, das die Situation in Deutschland bewerten und Lösungsvorschläge für das Grundstücksverkehrsrecht erarbeiten soll. Bei einer Anhörung im Landwirtschaftsausschuss in dieser Woche bestätigten die geladenen Experten, dass in der Niedrigzinsphase weitere Schritte notwendig sind, um Bodengeschäfte mit Geld von außerhalb der Landwirtschaft zu erschweren.Dazu Martin Schöffel, der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion: „Ackerland ist kein Spekulationsobjekt. Wir wollen, dass landwirtschaftliche Flächen von Landwirt zu Landwirt verkauft werden und nicht von Investoren als Geldanlage gehandelt werden. Dazu müssen wir ergebnisoffen über weitere Änderungen im Grundstücksverkehrs- und im Pachtrecht nachdenken. Wie wir von den Experten erfahren haben, würden oft kurze Fristen und die fehlenden Möglichkeiten des Zwischenerwerbes die Vermittlung der Flächen an Landwirte verhindern.“
„In Bayern ist der landwirtschaftliche Grund im Bundesvergleich breiter verteilt. Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebe bewirtschaften ihre Flächen erfreulicherweise überwiegend selbst und verkaufen trotz oder gerade wegen der höheren Grundstückspreise nicht. Wir wollen dafür sorgen, dass Landwirte auch weiterhin Bedingungen vorfinden, unter denen sie hier bei uns in Bayern erfolgreich produzieren können. Das ist die Zielsetzung der Studie und unserer Initiative ‚Bauernland in Bauernhand‘.“
Bereits in der letzten Legislatur hatte die CSU-Fraktion erste Änderungen im Grundstücksverkehrs- und Agrarstrukturgesetz durchgesetzt. Damals wurde u.a. die Genehmigungsfreigrenze von 2 ha auf 1 ha halbiert. Das Verwaltungsverfahren zur Prüfung des Grundstücksgeschäftes und der Vermittlung an kaufwillige Landwirte wurde digitalisiert, transparenter und effektiver. Mit zahlreichen Schulungen und Workshops wurden die Kreisverwaltungsbehörden darüber informiert und eingebunden.