Der CSU-Arbeitskreis Umwelt und Verbraucherschutz hat sich in seiner halbtägigen Klausursitzung am 15. September im Bayerischen Landtag zu unterschiedlichen aktuellen Themen informiert.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Gesetzesänderungen auf Bundesebene im Zusammenhang mit Windenergie wurde auch ein Rückblick zur Einführung der 10H-Regelung gegeben, die u.a. einen gerechten Ausgleich zwischen der Förderung erneuerbarer Energien einerseits und dem Schutz von Natur- und Landschaftsbild anderseits ermöglichen soll.
Danach folgte eine rege Diskussion, wie die in der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Söder vom 21. Juli 2021 angekündigte Weiterentwicklung der 10H-Regelung umgesetzt werden kann, ohne die geltenden Ziele der bestehenden Abstandsregelung aus den Augen zu verlieren und gleichzeitig mehr geeignete Flächen für die Windenergie zu gewinnen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Anpassung der 10H-Regelung wird aktuell vom Bauministerium erarbeitet. Geplant ist die Schaffung von Ausnahmetatbeständen, für die künftig nur noch ein Mindestabstand von 1.000 m zur geschützten Wohnbebauung gilt. Hierfür soll für verschiedene Fallgruppen von einer neuen Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht werden.
Im Gespräch des Arbeitskreises mit Vertreterinnen und Vertretern des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. waren zunächst die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise Thema. In Folge des Lockdowns im März 2020 wurden die Beratungs- und Bildungsangebote des Vereins innerhalb kürzester Zeit komplett umorganisiert und auf alternative digitale Kommunikationswege umgestellt. Zudem tauchten im Alltag viele neue, corona-bezogene Fragen auf, die bearbeitet werden mussten.
Ein weiteres aktuelles Thema über das sich der Arbeitskreis informiert hat, war die sogenannte „Fast Fashion“. Die Textilindustrie verursacht weltweit mit 1,2 Milliarden Tonnen CO2 jährlich mehr Emissionen als internationale Flüge und Kreuzfahrten zusammen. Zudem kaufen Menschen weltweit heute 60% mehr Textilien als noch vor 20 Jahren. Dabei werden Kleidungsstücke oft nur für eine Saison produziert und gekauft.
Schwerpunkte der Diskussion waren das Konsumentenverhalten, die Verbraucheraufklärung, die Möglichkeit der Verwendung neuer, umweltfreundlicher Materialien, das Recycling von Textilien und die Entwicklung und Anwendung neuer umweltschonender Technologien bei der Textilverarbeitung und -veredelung.
Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. ist ein unabhängiger, bayerischer Verbraucherverband mit 15 Beratungsstellen und 160.000 Mitgliedern. Er bietet seit 65 Jahren neutrale, persönliche Beratung, nachhaltige Bildung und Interessenvertretung als Bayerns starker Service für Verbraucher. Der Verband wird staatlich gefördert und ist eine Einrichtung des Katholischen Deutschen Frauenbunds.
Schließlich hat sich der Arbeitskreis über die im August 2020 neu gegründete Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) informiert. Diese wurde gegründet, um der dezentralen Energiewende im Freistaat neuen Schub zu geben. LENK dient dabei als Scharnier zwischen allen Akteuren der Energiewende und vernetzt alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und weiteren wichtigen externen Partnern im Bereich Energiewende und Klimaschutz.
LENK hat ihren Sitz im Regensburger Innovationszentrum TechBase und ist Teil des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Der Mitarbeiterstab des LENK ist zwischenzeitlich auf 19 Personen angewachsen. Der Jahresetat beträgt vier Millionen Euro.
Der LENK-Leiter Dr. Ulrich Buchhauser erläuterte dem Arbeitskreis, dass LENK die Energiewende gezielt voranbringen wird. Das Ziel sei klar: Unternehmen oder Behörden, die CO2-neutral werden wollen, sollen bei LENK Partner finden und deren klimawirksame Projekte in Bayern unterstützen. LENK wird auch dazu beitragen, die Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2030 zu erreichen.