Erleichterungen bei der Schankerlaubnis für Schausteller und Vereine
Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim: Mit einer gezielten Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen künftig bei der Beantragung einer Schankerlaubnis entlastet. „Diese Änderung erleichtert auch den Kommunen und Vereinen im Stimmkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim/ Fürth-Land die Organisation von Festen und Märkten spürbar“, freut sich Stimmkreisabgeordneter Werner Stieglitz.